Stand 31. Mai 2023. Die Informationen zur Presbyteriumswahl werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Presbyteriumswahl 2024
Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der Evangelischen Kirche im Rheinland Presbyterium, die Mitglieder des Presbyteriums sind Presbyterinnen und Presbyter. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab, da früher Leitungsaufgaben eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden. Das ist mittlerweile anders. Alle Erwachsenen-Generationen sollen im Presbyterium vertreten sein.
Das Presbyterium leitet und verwaltet die Gemeinde. Es trifft Entscheidungen zum Beispiel über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit, die Gottesdienstordnung, die Verteilung der Gelder, die Einstellung von Mitarbeitenden oder die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin. Jedes Presbyterium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und Ansprechpersonen für bestimmte Aufgaben in der Gemeinde wie Jugendarbeit, Bauangelegenheiten oder Finanzen.
Alle vier Jahre wird das Presbyterium gewählt. Die nächste Wahl findet am 18. Februar 2024 statt. Wählen können alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind.
Damit die Wahl durchgeführt werden kann, müssen zunächst Kandidat*innen für das Amt gewonnen werden. Ab dem 4. Juni 2023 werden durch alle Pfarrer*innen und derzeitigen Presbyter*innen Wahlvorschläge und Interessensbekundungen entgegengenommen von denen, die sagen: „Ich steh zur Wahl“.
Presbyter*in gesucht. „Ich steh zur Wahl“.
Es sind für das nächste Presbyterium 14 ehrenamtliche Presbyter*innen und ein*e Presbyter*in aus dem Kreis der beruflichen Mitarbeiter*innen der Gemeinde zu wählen. Alle Presbyter*innen werden gleichermaßen von der Gesamtgemeinde gewählt und nehmen ihr Amt für die Gesamtgemeinde wahr. Es findet keine Unterscheidung nach Gemeindebezirken statt.
Gewählt werden kann, wer
- in das Wahlverzeichnis der Gemeinde eingetragen
- konfirmiert (oder gleichgestellt)
- am Wahltag mindestens 18 Jahre und noch nicht 75 Jahre alt ist
und - zur Leitung der Gemeinde geeignet erscheint.
Vom 4. Juni 2023, dem Tag der Eröffnung des gesamten Wahlverfahrens, bis zum 16. Juni können Kandidaturen angemeldet bzw. Wahlvorschläge gemacht werden. Aus den eingegangenen Meldungen ist eine vorläufige Wahlvorschlagsliste zu erstellen. Gehen bis zum 17.September 2023 weitere Meldungen ein, können diese noch in die endgültige Vorschlagsliste aufgenommen werden. Kandidierendenmeldungen und Wahlvorschläge werden von allen Pfarrerinnen und Presbyterinnen der Gemeinde entgegengenommen.
Was macht ein*e Presbyter*in?
- Artikel gemeindeheute 2/2023, „Presbyter*in werden“
- Flyer „Was macht ein*e Presbyter*in?“
- Sprechen Sie gerne unsere Pfarrer*innen und Presbyter*innen an.
Was gehört in eine Kandidierendenmeldung bzw. einen Wahlvorschlag samt Zustimmungserklärung?
Kandidierendenmeldungen und Wahlvorschläge werden gerne auch formlos entgegengenommen. Das Ausfüllen des Formulars kann nachgeholt werden.
Vorschau auf das weitere Wahlverfahren
- 17.9.2023, 17 Uhr Gottesdienst mit anschließender Gemeindeversammlung und Vorstellung der Kandidierenden in der Nachfolge-Christi-Kirche, Beuel Süd
- Um den 20.1.2024 treffen die Wahlbenachrichtigungen per Briefpost ein. Es kann digital, per Briefwahl oder per Urnenwahl in unseren Gemeindezentren und in Holtorf gewählt werden. Wer digital wählen möchte, kann dies im Zeitraum 22.1. – 11.2.2024 tun.
- 22.1. – 4.2.2024 Auslegung des Wahlverzeichnisses im Gemeindebüro, Siegfried-Leopold-Str. 74, 53225 Bonn
- 18.2.2024 Urnenwahl, Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses durch das (alte) Presbyterium
- 10.3.2024, 17 Uhr Amtseinführung des neuen Presbyteriums in der Nachfolge-Christi-Kirche, Beuel-Süd